Liebe Wasserratten,
ab Montag, 15.11.2021 gilt die 2G Regel in allen Bädern, für sämtliche Trainings für alle Teilnehmer (d.h. Sportler, Trainer, Helfer).
Um am Vereinstraining teilnehmen zu können, müssen alle Sportler den aktuellen Festlegungen des Infektionsschutz-Gesetzes (IFG) Folge leisten.
- Für alle über 18 Jahre die 2G-Regel.
Geimpfte, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
- Es muss ein Impfnachweis vorgelegt werden.
Genesene, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.
- Ein Genesenen-Nachweis muss vorgelegt werden.
Ausnahmen:
Für Schüler bis einschließlich 17 Jahre gilt die 3G Regel. Schüler, die 2(3)x wöchentlich in ihren Schulen getestet werden, benötigen keinen weiteren Test, um am Trainingsbetrieb teilzunehmen.
- Der Schülerausweis muss vorgezeigt werden.
- 6-jährige KITA-Kinder müssen eine KITA-Bescheinigung oder einen negativen Test vorzeigen.